Visum für Moldau
Touristenvisum / Geschäftsvisum
Eine Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige besteht fur Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr. Alle Reisedokumente müssen eine Gültigkeit von mindestens drei Monaten nach dem voraussichtlichen Ausreisedatum haben.
Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer und/oder für Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Republik Moldau ist weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Diese sollte unmittelbar nach der Einreise beim Büro für Migration und Asyl, Bd. Stefan Cel Mare 124, in Chisinău beantragt werden.
Sofern ein Elternteil allein reist, muss eine legalisierte und übersetzte Vollmacht des anderen Elternteils oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts in legalisierter und übersetzter Form sowie eine Geburtsurkunde des Kindes mitgeführt werden.